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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Artikel 1. GELTUNGSBEREICH
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten uneingeschränkt für alle Verkäufe, die von der Firma GROSBUSCH S.A. abgeschlossen werden.

Artikel 2. AKZEPTANZ DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Der Kunde bestätigt, die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Lieferung zur Kenntnis genommen zu haben. Bei dieser Lieferung ist ein Lieferschein zu unterzeichnen und dem Lieferanten zu übergeben, was als Akzeptanz der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt.

Artikel 3. PRODUKTE
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Bestellung und Lieferung von Produkten wie frischem Obst und Gemüse sowie verpacktem frischem Obst und Gemüse.

Artikel 4. PREISE
Die Preise der Produkte werden in Euro angegeben, inklusive aller Steuern. Alle Bestellungen, unabhängig von ihrer Herkunft, sind in Euro zahlbar.
Die Firma GROSBUSCH S.A. behält sich das Recht vor, ihre Preise einseitig jederzeit zu ändern.
Die Produkte werden auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise in Rechnung gestellt, und zwar bis zur Lieferung.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind alle Rechnungen (bar) zum Zeitpunkt des Erhalts der Rechnung zahlbar.
Jede nicht rechtzeitig bezahlte Rechnung trägt automatisch und ohne Mahnung einen gesetzlichen Zinssatz von 9%.
Im Falle von Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung ist eine pauschale Gebühr von 40 Euro für interne Inkassokosten gesetzlich vorgesehen.

Artikel 5. LIEFERUNG
Die Firma GROSBUSCH S.A. verpflichtet sich, im Falle der Annahme einer Bestellung die vom Kunden bestellten Produkte zu liefern. Der Kunde verpflichtet sich, der Firma GROSBUSCH S.A. eine Lieferadresse und eine Telefonnummer mitzuteilen, unter der er erreichbar ist, und sich ebenfalls zu verpflichten, zu den Lieferzeiten anwesend zu sein.
Der Kunde oder die bevollmächtigte Person, die die Ware entgegennimmt, verpflichtet sich, den Lieferschein zu unterschreiben, den der Lieferant vorlegt.
Wenn der Kunde oder eine empfangsberechtigte Person bei der Lieferung nicht anwesend ist, wird die Ware abgestellt und gilt gemäß der schriftlichen Vereinbarung zwischen der Firma GROSBUSCH S.A. und dem Kunden als Eigentum des Kunden.
Im Falle eines Fehlers in den Angaben des Kunden in Bezug auf seinen Namen, Vornamen, Telefonnummer, Stadt, Postleitzahl usw. kann die Firma GROSBUSCH S.A. nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung der Bestellung verantwortlich gemacht werden.
Etwaige Lieferverzögerungen berechtigen den Käufer nicht, Schadensersatz zu verlangen.

Artikel 6. VORBEHALT BEI PRODUKTEMPFANG
Da es sich um verderbliche Produkte handelt, muss der Kunde die Ware bei Lieferung überprüfen und akzeptieren. Bei der Lieferung ist ein Lieferschein zu unterzeichnen und dem Lieferanten zu übergeben. Diese Unterschrift gilt als Annahme der Ware.
Der Kunde darf bei der Lieferung von Produkten nur dann Vorbehalte geltend machen, wenn die Lieferung nicht mit der Bestellung übereinstimmt. Er muss die Bestellung dem Lieferanten verweigern und die Gründe angeben, die auf dem Lieferschein festgehalten werden müssen.
Andernfalls gelten die Produkte als vertragsgemäß und frei von offensichtlichen Mängeln, und es kann keine gültige Beschwerde von der Firma GROSBUSCH S.A. angenommen werden.

Artikel 7. EIGENTUMSÜBERGANG / RISIKOÜBERGANGE
Der Eigentumsübergang an den Produkten der Firma GROSBUSCH S.A. auf den Kunden erfolgt mit der Annahme der Bestellung durch die Firma GROSBUSCH S.A., was die Einigung der Parteien über die Sache und den Preis darstellt.
Der Risikotransfer für Verlust oder Beschädigung der Produkte der Firma GROSBUSCH S.A. erfolgt bei Lieferung und Empfang der genannten Produkte durch den Kunden.

Artikel 8. LIEFERANTENHAFTUNG / GARANTIE
Die von der Firma GROSBUSCH S.A. gelieferten Produkte unterliegen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen einer Garantie gegen versteckte Mängel, die auf einen Material-, Design- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind und die die Produkte unbrauchbar machen.
Jede Garantie ist ausgeschlossen bei unsachgemäßer Verwendung, Fahrlässigkeit oder mangelnder Wartung seitens des Kunden.
Gleiches gilt bei normalem Verschleiß oder höherer Gewalt.
Als höhere Gewalt gelten Ereignisse, die unvorhersehbar, unwiderstehlich und extern sind und die die Erfüllung des Kaufvertrags unter den vereinbarten Bedingungen absolut unmöglich machen. Zu den Fällen höherer Gewalt gehören insbesondere Krieg, Aufruhr, Feuer, Überschwemmung, Unmöglichkeit der Versorgung, Streiks, die den ordnungsgemäßen Ablauf des Unternehmens der Firma GROSBUSCH S.A. oder eines ihrer Lieferanten, Unterauftragnehmer oder Transportunternehmen beeinträchtigen, Gesundheitsprobleme sowie die Unterbrechung des Transports von Energie oder Rohstoffen. Alle diese Fälle höherer Gewalt stellen einen Grund für die Aussetzung oder Beendigung der Verpflichtungen der Firma GROSBUSCH S.A. dar.
Die Firma GROSBUSCH S.A. kann nicht für die Nichterfüllung des geschlossenen Vertrags verantwortlich gemacht werden, wenn eines der oben genannten Ereignisse eintritt.

Artikel 9. VERPFLICHTUNGEN / KUNDENVERANTWORTUNG
Der Kunde ist allein verantwortlich für die Auswahl der Produkte, ihre Aufbewahrung ab dem Lieferdatum und ihre Verwendung.

Artikel 10. UNWIRKSAMKEIT
Sollte eine der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grund für unanwendbar oder ungültig erklärt werden, hat dies keine Auswirkungen auf die Anwendung oder Gültigkeit der anderen Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die ungültige Bestimmung wird dann durch die nächstbeste Bestimmung ersetzt.

Artikel 11. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSBARKEIT
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich dem luxemburgischen Recht.
Sofern keine Einigung zwischen den Parteien erzielt wird, sind ausschließlich die luxemburgischen Gerichte für alle Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten zuständig, die sie betreffen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Artikel 1. GELTUNGSBEREICH
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten uneingeschränkt für alle Verkäufe, die von der Firma GROSBUSCH S.A. abgeschlossen werden.

Artikel 2. AKZEPTANZ DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Der Kunde bestätigt, die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Lieferung zur Kenntnis genommen zu haben. Bei dieser Lieferung ist ein Lieferschein zu unterzeichnen und dem Lieferanten zu übergeben, was als Akzeptanz der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt.

Artikel 3. PRODUKTE
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Bestellung und Lieferung von Produkten wie frischem Obst und Gemüse sowie verpacktem frischem Obst und Gemüse.

Artikel 4. PREISE
Die Preise der Produkte werden in Euro angegeben, inklusive aller Steuern. Alle Bestellungen, unabhängig von ihrer Herkunft, sind in Euro zahlbar.
Die Firma GROSBUSCH S.A. behält sich das Recht vor, ihre Preise einseitig jederzeit zu ändern.
Die Produkte werden auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise in Rechnung gestellt, und zwar bis zur Lieferung.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind alle Rechnungen (bar) zum Zeitpunkt des Erhalts der Rechnung zahlbar.
Jede nicht rechtzeitig bezahlte Rechnung trägt automatisch und ohne Mahnung einen gesetzlichen Zinssatz von 9%.
Im Falle von Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung ist eine pauschale Gebühr von 40 Euro für interne Inkassokosten gesetzlich vorgesehen.

Artikel 5. LIEFERUNG
Die Firma GROSBUSCH S.A. verpflichtet sich, im Falle der Annahme einer Bestellung die vom Kunden bestellten Produkte zu liefern. Der Kunde verpflichtet sich, der Firma GROSBUSCH S.A. eine Lieferadresse und eine Telefonnummer mitzuteilen, unter der er erreichbar ist, und sich ebenfalls zu verpflichten, zu den Lieferzeiten anwesend zu sein.
Der Kunde oder die bevollmächtigte Person, die die Ware entgegennimmt, verpflichtet sich, den Lieferschein zu unterschreiben, den der Lieferant vorlegt.
Wenn der Kunde oder eine empfangsberechtigte Person bei der Lieferung nicht anwesend ist, wird die Ware abgestellt und gilt gemäß der schriftlichen Vereinbarung zwischen der Firma GROSBUSCH S.A. und dem Kunden als Eigentum des Kunden.
Im Falle eines Fehlers in den Angaben des Kunden in Bezug auf seinen Namen, Vornamen, Telefonnummer, Stadt, Postleitzahl usw. kann die Firma GROSBUSCH S.A. nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung der Bestellung verantwortlich gemacht werden.
Etwaige Lieferverzögerungen berechtigen den Käufer nicht, Schadensersatz zu verlangen.

Artikel 6. VORBEHALT BEI PRODUKTEMPFANG
Da es sich um verderbliche Produkte handelt, muss der Kunde die Ware bei Lieferung überprüfen und akzeptieren. Bei der Lieferung ist ein Lieferschein zu unterzeichnen und dem Lieferanten zu übergeben. Diese Unterschrift gilt als Annahme der Ware.
Der Kunde darf bei der Lieferung von Produkten nur dann Vorbehalte geltend machen, wenn die Lieferung nicht mit der Bestellung übereinstimmt. Er muss die Bestellung dem Lieferanten verweigern und die Gründe angeben, die auf dem Lieferschein festgehalten werden müssen.
Andernfalls gelten die Produkte als vertragsgemäß und frei von offensichtlichen Mängeln, und es kann keine gültige Beschwerde von der Firma GROSBUSCH S.A. angenommen werden.

Artikel 7. EIGENTUMSÜBERGANG / RISIKOÜBERGANGE
Der Eigentumsübergang an den Produkten der Firma GROSBUSCH S.A. auf den Kunden erfolgt mit der Annahme der Bestellung durch die Firma GROSBUSCH S.A., was die Einigung der Parteien über die Sache und den Preis darstellt.
Der Risikotransfer für Verlust oder Beschädigung der Produkte der Firma GROSBUSCH S.A. erfolgt bei Lieferung und Empfang der genannten Produkte durch den Kunden.

Artikel 8. LIEFERANTENHAFTUNG / GARANTIE
Die von der Firma GROSBUSCH S.A. gelieferten Produkte unterliegen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen einer Garantie gegen versteckte Mängel, die auf einen Material-, Design- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind und die die Produkte unbrauchbar machen.
Jede Garantie ist ausgeschlossen bei unsachgemäßer Verwendung, Fahrlässigkeit oder mangelnder Wartung seitens des Kunden.
Gleiches gilt bei normalem Verschleiß oder höherer Gewalt.
Als höhere Gewalt gelten Ereignisse, die unvorhersehbar, unwiderstehlich und extern sind und die die Erfüllung des Kaufvertrags unter den vereinbarten Bedingungen absolut unmöglich machen. Zu den Fällen höherer Gewalt gehören insbesondere Krieg, Aufruhr, Feuer, Überschwemmung, Unmöglichkeit der Versorgung, Streiks, die den ordnungsgemäßen Ablauf des Unternehmens der Firma GROSBUSCH S.A. oder eines ihrer Lieferanten, Unterauftragnehmer oder Transportunternehmen beeinträchtigen, Gesundheitsprobleme sowie die Unterbrechung des Transports von Energie oder Rohstoffen. Alle diese Fälle höherer Gewalt stellen einen Grund für die Aussetzung oder Beendigung der Verpflichtungen der Firma GROSBUSCH S.A. dar.
Die Firma GROSBUSCH S.A. kann nicht für die Nichterfüllung des geschlossenen Vertrags verantwortlich gemacht werden, wenn eines der oben genannten Ereignisse eintritt.

Artikel 9. VERPFLICHTUNGEN / KUNDENVERANTWORTUNG
Der Kunde ist allein verantwortlich für die Auswahl der Produkte, ihre Aufbewahrung ab dem Lieferdatum und ihre Verwendung.

Artikel 10. UNWIRKSAMKEIT
Sollte eine der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grund für unanwendbar oder ungültig erklärt werden, hat dies keine Auswirkungen auf die Anwendung oder Gültigkeit der anderen Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die ungültige Bestimmung wird dann durch die nächstbeste Bestimmung ersetzt.

Artikel 11. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSBARKEIT
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich dem luxemburgischen Recht.
Sofern keine Einigung zwischen den Parteien erzielt wird, sind ausschließlich die luxemburgischen Gerichte für alle Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten zuständig, die sie betreffen.